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BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 3 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der Ermessensausübung bei § 66 Abs. 3 StGB - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Bezugnahme auf das Ermessen des Richters in den Urteilsgründen bei Anordnung der Sicherungsverwahrung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Bezugnahme auf das Ermessen des Richters in den Urteilsgründen bei Anordnung der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte …
Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438 Rn. 4). - BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen …
Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44;… Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438 Rn. 4).
- BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der …
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12).